AGB

A L L G E M E I N E    G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

DER JOSEF MÄSER GMBH

I.GELTUNGSBEREICH:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Gültigkeit für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der Josef Mäser GmbH (Kurz: Mäser) und deren Kunden. Sofern Einzelverträge keine anders lautenden Bedingungen enthalten, gelten die AGB. Diese AGB sind auch auf der Homepage www.maeser.at sowie den anderen Online Plattformen publiziert. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von Mäser, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Alle Angaben, die Sie in Ihren Bestellprozessen machen, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein. Ihre geheimen Zugangsdaten (z.B.: Passwörter) dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben, sie müssen diese Daten für Unberechtigte unzugänglich sicher verwahren und uns ein Abhandenkommen oder eine Weitergabe unverzüglich in Textform anzeigen. Für Missbrauch, z.B. für jegliche unberechtigte Bestellungen von Dritten mit Ihren persönlichen Daten und die daraus resultierenden Forderungen, haften Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen.

II.VERTRAGSPARTNER:

Im Falle einer Bestellung kommt der Kaufvertrag mit der Josef Mäser GmbH zustande.

Sitz der Gesellschaft: Roßmähder 9, A-6850 Dornbirn
Tel.: +43 5572/ 38800
Fax: +43 5572/ 3880 – 303
E-Mail: office@maeser.at
UID: ATU36121807
Firmenbuchnummer: FN 65654a
Firmenbuchgericht: A-Österreich/ Feldkirch
Handelsrechtliche Geschäftsführung: Hanno Mäser
Gewerberechtlicher Geschäftsführer: Guntram A. Mäser

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

III.PREISE UND ZAHLUNGSARTEN:

Alle von Mäser angeführten Preise sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Ansonsten gelten die Preise gemäß unserer Preisliste zum Tag der Lieferung. Die Darstellungen der Produkte in unseren Online-Shops stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot für die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mäser kann dieses Angebot entweder durch Zusendung einer verbindlichen Annahmeerklärung oder Zusendung der bestellten Ware annehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann Mäser die Annahme jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern. Erst mit der Annahme des Angebots entsteht ein Anspruch auf Lieferung der bestellten Ware. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt unmittelbar nach der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahmeerklärung dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung) per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von vierzehn Tagen annehmen. Sollte die von Ihnen bestellte Ware nicht verfügbar sein, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab; ein Vertrag kommt in solchen Fällen nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten. Mögliche Zahlungsarten können auf den jeweiligen Onlineplattformen ausgewählt werden.

IV.FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG:

Der Kaufpreis ist sofort zahlbar. Für den Fall nicht fristgerechter Bezahlung werden Verzugszinsen gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB (bei Bestellungen von Unternehmen; §456 UGB) vereinbart. Im Verzugsfall hat der Kunde jedenfalls sämtliche Mahnspesen (bei Unternehmern EUR 40,00 je Mahnung, bei Konsumenten EUR 15,00 je Mahnung), Kosten des Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts zu bezahlen. Die Bezahlung mittels Wechsels oder Schecks bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Mäser.

V.VERSAND:

Für Lieferungen kann, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages, eine Zustellgebühr verrechnet werden (Versandgebühren können aus der gesonderten Liefertabelle auf den jeweiligen Online Plattformen entnommen werden). Sonderleistungen unserer Transport- und Servicebeauftragten sind mit dem Kaufpreis der Ware nicht abgedeckt. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Empfängers.

Bei Bestellungen kann eine Anzahlung oder nach Wahl von Mäser eine vollständige Vorauszahlung verlangt werden. Restmengen von Abruf- bzw. Rahmenaufträgen werden von uns bis Jahresende ohne Rückfrage ausgeliefert. Kosten für Retouren fallen zu Lasten des Empfängers und müssen von diesem getragen werden (sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde).

Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn diese wurden schriftlich als verbindlich bestätigt. Schadensersatz bei verspäteter Lieferung ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

VI.Verpackungsverordnung:

Wir haben für die Rücknahme gebrauchter Verpackungen, soweit sie zur Verpackung der von uns gelieferten Produkte eingesetzt werden, die ARA Altstoff Recycling Austria AG, Mariahilfer Straße 123, 1062 Wien als „Dritten“ im Sinne des § 3 Abs. 5 der Österreichischen Verpackungsverordnung 1996 (BGBl. 648/1996 i.d.g.F.) beauftragt, diese setzt ihrerseits – unpräjudiziell der Verteilung etwaiger Entsorgungskosten – geeignete Maßnahmen unter weitgehender Nutzung vorhandener Altpapierentsorgungsstrukturen. Die Josef Mäser GmbH und Ihre Kunden in Österreich sind daher von der Verpflichtung zur Rücknahme obengenannter Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung 1996 befreit.

Als Erstinverkehrbringer von Waren in Deutschland sind wir hingegen entsprechend der VerpackG (Deutschland) zur Rücknahme und Verwertung nicht systempflichtiger Verpackungen verpflichtet (Transportverpackungen). Dieser Verpflichtung kommen wir gerne nach. Dies gilt auf für unsere Tochterfirma, die Josef Mäser GmbH, D-88131 Lindau, Uferweg 11. Bitte senden Sie uns einen diesbezüglichen Rücknahmehinweis an die Josef Mäser GmbH in AT-6850 Dornbirn, Roßmähder 9.
Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind. Für diese Verpackungen besteht gem. § 15 VerpackG eine Rücknahme und Verwertungspflicht.

VII.GEWÄHRLEISTUNG UND LIEFERUNG:

Bei Unternehmergeschäften: Wir leisten lediglich Gewähr dafür, dass die Ware eine Qualität oder Leistung aufweist, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die vom Kunden vernünftigerweise auch erwartet werden kann. Mehr- oder Minderlieferungen gegenüber der vertraglich vereinbarten Liefermenge sind im zumutbaren Rahmen zulässig. In der Regel gilt eine Über- oder Unterschreitung von bis zu 10 % als zumutbar. Gewährleistungsansprüche sind bei sonstigem Verfall unverzüglich und schriftlich zu melden. Das Rügeschreiben muss spätestens binnen 7 Tagen nach Anlieferung bei uns einlangen. Bei verspäteter Rüge sind auch Schadenersatzansprüche und eine Anfechtung wegen Irrtums ausgeschlossen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk. Ab der Übergabe an den Frachtführer gehen Kosten und Gefahr auf den Kunden über.

Für Bruch und Abgang im Zuge der Beförderung wird nicht gehaftet. Für den Fall einer anderen Liefervereinbarung leisten wir nur Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden sind und deren Vorhandensein zum Zeitpunkt der Übergabe vom Kunden auch bewiesen wird. Die Beweislast liegt unter einvernehmlicher Abänderung des § 924 ABGB beim Kunden. Warenrücksendungen werden nur akzeptiert, wenn Mäser durch Zusendung eines Retourwarenscheines dem Kunden die Warenrücknahme bestätigt hat.

Bei Konsumentengeschäften: Bei Geschäften zwischen Mäser und Konsumenten gilt die gesetzliche Gewährleistung.

Wir bemühen uns um möglichst exakte und ausführliche Produktinformationen. Die Produktabbildungen müssen jedoch nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen. Insbesondere kann es nach Sortimentserneuerungen der Hersteller zu Veränderungen im Aussehen und in der Ausstattung von Artikeln kommen. Mängelansprüche bestehen diesbezüglich insoweit nicht, als die Veränderung zumutbar sind und nicht von einer Beschaffenheitsvereinbarung abweichen.

VIII.HAFTUNG UND SCHADENERSATZ:

Bei Unternehmensgeschäften: Mäser haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bei Sach- und Vermögensschäden. Der Schadenersatz ist auf die Höhe des Kaufpreises der Ware beschränkt. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche für Sach- und Vermögensschäden sind ausgeschlossen.

Bei Konsumentengeschäften: Im Falle von leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden wird die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises der Ware beschränkt.

IX.DATENSCHUTZ:

Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Mäser ist berechtigt, die vom Kunden angegebenen Daten welche für die Geschäftsabwicklung notwendig sind elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten werden ausschließlich intern im Rahmen des allgemein gültigen Datenschutzgesetzes verwendet. Näheres entnehmen Sie bitte unserer jederzeit abrufbaren Datenschutzerklärung, welche auf der Mäser Homepage (www.maeser.at) und den anderen Onlineplattformen abrufbar ist.

Wahrung der Datensicherheit und des Datenschutzes und Nutzungsrechte für Bildmaterial und Firmenlogos:

Fotos oder auch Firmenlogos dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit Sortimentsthemen der Fa. Josef Mäser GmbH zur Veröffentlichung in Medien oder für Werbepublikationen verwendet werden.

Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Jegliche kommerzielle Nutzung (z.B. für Bücher, Kalender, Ansichtskarten oder sonstige Produktwerbung außerhalb der Vereinbarung) ist nicht erlaubt bzw. bedarf einer gesonderten Absprache und schriftlicher Abmachung. Bei Veröffentlichungen ist die Archivbezeichnung (z.B.: Josef Mäser GmbH.) verpflichtend anzuführen. Bei Nichteinhaltung steht dem Unternehmen Josef Mäser GmbH. das Recht zu, ein Nutzungshonorar zu stellen.

X.EIGENTUMSVORBEHALT:

Sämtliche Waren der Firma Mäser bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und bis zur Einlösung von Zahlungsmitteln (z.B. Schecks) im Eigentum der Firma Mäser. Bei Weiterveräußerung von Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, alle daraus resultierenden Ansprüche unter Wahrung des Eigentumsvorbehalts der Firma Mäser abzutreten. Der Käufer der Vorbehaltsware ist vom Umstand, dass es sich bei dieser Ware um Fremdeigentum handelt, unmissverständlich in Kenntnis zu setzen. Die erfolgte Abtretung ist in den Handelsbüchern durch entsprechenden Buchvermerk ersichtlich zu machen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist bei sonstigem Schadenersatz nicht zulässig. Bei Vorbehaltsware, die vom Kunden weiterveräußert wird, bleibt das Vorbehaltseigentum zur Gänze aufrecht. Durch Weiterverarbeitung durch den Kunden wird kein Miteigentum geschaffen!

XI.SICHERUNGSZESSION

Der Kunde tritt Mäser bereits jetzt zur Besicherung aller Forderungen von Mäser gegenüber dem Kunden alle Forderungen ab, die der Kunde gegen Dritte hat. Der Kunde bringt einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern und auf seinen Fakturen an. Mäser nimmt diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Mäser behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

XII.RÜCKTRITTSRECHT:

Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung. Sollten uns nach Vertragsabschluss negative Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgelts zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

XIII.ERFÜLLUNGSORT, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND:

Erfüllungsort für die Vertragsteile ist der Sitz der Firma Josef Mäser GmbH. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Mäser und dem Kunden gilt österreichisches materielles Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Firma Mäser ausschließlich zuständig. Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, gelten grundsätzlich die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Gerichtsstandes für Konsumenten.

XIV.SALVATORISCHE KLAUSEL:

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen Mäser und dem Kunden ungültig sein oder werden, so betrifft dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsteile am ehesten entspricht.

XV.STREITBEILEGUNG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XVI.WIDERRUF:

WIDERRUFSFORMULAR
WIDERRUFSRECHT

Dornbirn, 18.04.2018